Continental weicht Frage zur Westsahara aus
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Auf der Hauptversammlung vergangener Woche hat das deutsche Unternehmen Continental keine Antwort auf Fragen bezüglich seiner umstrittenen Vereinbarung in der besetzten Westsahara gegeben.

Veröffentlicht 02. Mai 2019

Es scheint immer noch klar, dass der deutsche multinationale Konzern Continental nicht versucht hat, die Erlaubnis des sahrauischen Volkes einzuholen, als er sich in der besetzten Westsahara engagierte. Das Unternehmen liefert Schlüsselelemente für eine Mineralmine, die die Besatzungsmacht Marokko in der Westsahara betreibt. Im März schrieb WSRW, dass der Vertrag von Continental im Juni 2020 ausläuft.

Der "Kautschukriese" hielt am 26. April 2019 seine Jahreshauptversammlung im Kongresszentrum Hannover in Deutschland ab. Die Sahraui Khadja Bedati fragte das Unternehmen, was es getan habe, um die Zustimmung für seine Operationen zu erhalten. Lesen Sie Bedatis Aussage hier. Vor dem Ende ihrer Rede wurde Frau Bedati unterbrochen. Siehe hier

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, beantwortete die Frage nicht. Der Vorsitzende erklärte, dass die Vereinbarung "bereits eine Verpflichtung in Bezug auf die Menschenrechte" enthalte.

Er beantwortete jedoch nicht die Frage, warum das Abkommen überhaupt unterzeichnet wurde, da das Abkommen selbst die Rechte der Sahrauis nicht respektiert. Frau Bedati betonte, dass eine Zustimmung des sahrauischen Volkes eingeholt werden müsse, damit ein solches Abkommen im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Recht der Sahrauis auf Selbstbestimmung stehe. Dieses Recht wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) seit 2016 mehrfach unterstrichen.

WSRW veröffentlichte im April einen Bericht über die marokkanischen Exporte aus der umstrittene Phoshatmine. Diese werden durch die Lieferungen von Continental erleichtert.

Hier ist die vollständige Antwort von Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle:
„Zu der Frage von Frau Bedati: Erkennen Sie das Recht der Saharauis auf Selbstbestimmung an, und wenn ja, warum werden Sie dann in der Westsahara tätig, ohne dieses Recht zu achten und um Erlaubnis zu fragen?
Liebe Frau Bedati, 
vielen Dank, dass Sie uns Ihr Anliegen vorgetragen haben. Seit 2015 sind wir mit derzeit 70 Mitarbeitern in Marokko tätig. Seit 2017 geht es um Ersatzmaterial für Förderbänder für den lokalen Einsatz. Dazu ist mit unserem Kunden ein Fünfjahresvertrag geschlossen worden, der im Juli 2020 ausläuft.
Wir kennen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und sind uns der komplexen Situation in der Westsahara bewusst. Wir haben uns zum UN Global Compact für die Achtung der Menschenrechte bekannt. Dieses Bekenntnis setzen wir in wichtigen internen Leitlinien und Prozessen um. Dazu zählt insbesondere der Code of Conduct, der für unsere Geschäftspartner bindend ist.
Die zweite Frage: Wären Sie bereit, Ihre Aktivitäten in der Westsahara im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte zu überprüfen?
In dem bis 2020 laufenden Vertrag ist bereits eine Verpflichtung in Bezug auf Menschenrechte enthalten. Bitten haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns darüber hinaus nicht zu weiteren Details dieses Vertrages äußern. Wie viele andere involvierte Akteure hoffen wir auf eine friedliche Lösung der Situation in der Westsahara zum Wohl des Volkes der Saharauis. Wir werden Ihre Anmerkungen sowie die der Western Sahara Resource Watch in unseren weiteren Gesprächen berücksichtigen.“
 

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